Freitag, 1. April 2011

Debatte um Universaldienst in der CDU/CSU

Die Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Fraktion hat am 22.3.11 folgenden Beschluss gefasst:

Einführung eines Breitbanduniversaldienstes: Unter Ziffer 4 ihres Beschlusses fordert die Union die Einführung eines Breitbanduniversaldienstes zum 01.01.2012 von 16/MBit/s und zum 01.01.2016 von 50 MBit/s. Zusätzliche öffentliche Mittel sollen hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden.

Verbindliche Vorabfestlegungen durch die BNetzA: Im Vorfeld von Investitionsentscheidungen sollen Unternehmen künftig die Möglichkeit erhalten, von der Bundesnetzagentur eine verbindliche Auskunft über die künftige Regulierung – auch langfristig - zu erhalten.

Erlass von Regulierungskonzepte durch die BNetzA nur nach vorheriger Genehmigung durch das BMWi: Der Erlass von Regulierungskonzepten durch die Bundesnetzagentur in Form von Verwaltungsvorschriften – so wie derzeit im TKG-Entwurf angelegt, wird gem. Ziffer 3 von der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Wirtschaft abgelehnt. Gewollt sei vielmehr ein europarechtlich zulässiger Weg, „der Kompetenz und Verantwortung wieder in Einklang bringt, ohne formal die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Frage zu stellen.“

Einführung einer regionalisierten Regulierung: In Ziffer 6 wird gefordert, eine zwingende Verpflichtung für die Bundesnetzagentur einzuführen, nach der sie eine regionalisierte Regulierung durch regionale Marktbetrachtungen und Wettbewerbsanalysen zu prüfen hat.

Nachhaltige Risikoteilungsmodelle: Um die Wirtschaftlichkeit des Netzaufbaus sicher zu stellen sollen auch Ausnahmen vom Kartellverbot für Breitbandkooperationen geprüft werden (Ziffer 5).

Digitale Dividende II: Abschließend fordert die Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Ziffer 8, dass die Bundesländer weiteres Frequenzspektrum zur Verfügung stellen, wobei sie eine angemessene Kompensation erhalten sollen. Die Funkanbieter sollen zu nationalem Roaming verpflichtet werden, so dass mobiles Surfen unabhängig vom vor Ort gerade vorherrschenden Anbieter möglich ist.

In der Branche hat dieser Beschluss einige heftige Reaktionen ausgelöst, da diese Forderungen als platte Übernahme von Telekompositionen aufgefasst wird, ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Wettbewerbsunternehmen.

Alle Positionen, die wir bisher vernehmen konnten, nehmen eindeutig GEGEN diesen Beschluss Stellung. Die Argumente zu den Einzelpunkten lauten zusammengefasst:

1. Mitnutzungsanspruch für privatwirtschaftlich realisierte Netzinfrastrukturen, OHNE das der Staat selber seine eigenen Infrastrukturen öffnet: Dies wird als asymmetrisch und damit unfair wahrgenommen.

2. rechtsverbindliche Festlegung des Regulierers VOR dem Netzausbau: Dies sei nach europäischem recht strikt verboten, da die Erfahrung zeige, dass sich Wettbewerbsprobleme i.d.R. erst NACHTRÄGLICH feststellen lassen. Einen Blankscheck könne es nicht geben.

3. Zulassung von Regulierungskonzepten durch das BMWI: diese Forderung wird als rechtwidriger Angriff auf die Unabhängigkeit des Regulierers aufgefasst, verbunden mit einer Aufblähung der Verwaltung, da äußerst kmomplexe rechtliche, wirtschaftliche und ggf. auch technische Fragen von mehreren Behörden (Ministerium + Regulierer) geprüft werden müssten.

4. Einführung eines Universaldienstes mit 16 MBit/s bis zum 1.1.2012 und mit 50 MBit/s bis 2016 OHNE staatliche Leistungen, SONDERN durch Verpflichtung der TK-Unternehmen. Damit werden alle Wettbewerbsunternehmen zur Telekom gezwungen, über die im TKG geregelten Mechanismen den nötigen Netzausbau der DTAG zu finanzieren, was automatisch zu einer massiven Marktverdrängung der kleineren Unternehmen führe.

5. Risikoteilungsmodelle, die auch Ausnahmen vom Kartellverbot rechtfertigen und Eingriffe des regulierers verhindern sollen. Diese Forderung würde in letzter Konsequenz zu neuen (großen wie kleinen) Monopolen führen, die aber im deutschen wie im europäischen Recht nicht erlaubt sind. Und dafür gibt es, so unsere Ansicht, sehr gute Gründe.

6. regionale Differenzierung der Regulierung als Pflicht, statt als Möglichkeit. Bisher gibt es nur in Großbrittanien regional abgegrenzte Märkte (aber auch hier: nicht mehr als vier). Die Pflicht zur regionalisierten Regulierung wird als Versuch angesehen, die Deutsche Telekom in ausgewählten Regionen aus der Regulierung zu entlassen und gleichzeitig kleinen Unternehmen lokale Auflagen zu erteilen. Letztlich führe dies zu einem Stillstand des Wettbewerbs in Deutschland, der nur der Deutschen Telekom nutze.

7. Forderung nach ein em EXKLUSIVEN Nutzungsrecht für die Inhaus-Verkabelung durch EINEN Investor. Diese Forderung wird als EU-rechtswidrig und einseitig zu Gunsten der Telekom aufgefasst. Eine NICHT exklusive Regel würde auf größere Akzeptanz stossen, da heute der Zugang zu den Gebäuden (flapsig formuiert) ein "rechtliches Minenfeld" ist.

8. Forderung nach einer digitalen Dividene 2. Da die DD1 (Fernsehfrequenzen für den LTE-Ausbau) noch gar nicht genutzt wird (der Ausbau hat erst vor kurzem begonnen, wird diese Forderung als unnötig und populistisch wahrgenommen. Die Wirtschaft stehe zu ihrer Zusage, erst einemal die DD1 richtig zu nutzen.

Uns beschleicht das ungute Gefühl, dass die CDU/CSU mittlerweile die alte Vorhersage der Jusos, dass sich ein staatsmonopolistischer Kapitalismus entwickele in die Tat umsetzt. Nachdem erst dem Bankensektor 450 Milliarden € alleine in Deutschland seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden, die Laufzeiten der AKW auf Forderung der "Vier Großen" verlängert wurden, wird jetzt zugunsten des "Staatsbesitzes" Deutsche Telekom interveniert. Treiber dieser Beschlüsse ist, soweit wir das beurteilen können, die CSU, dort u.a. Staatssekretär Müller (BMLEV) - der seit langem und unbeirrbar einen Universaldienst - realisiert durch die DTAG - fordert. Hintergrund ist dabei wohl die Angst, mit dem Breitbandthema im nächsten Wahlkampf in Bayern durch die Freien Wähler (wie im letzten Wahlkampf) konfrontiert zu werden.

Wir fragen uns, wo die Ratio der Freiheit und damit auch der Freiheit in der Wirtschaft geblieben ist. Die SPD und die Grünen weisen mittlerweile mehr Kompetenz in diesen Themen auf, als CDU/CSU. Alte Gewissheiten werden obsolet ...

Wer das Originalpapier der CDU/CSU-FRaktion haben möchte: bitte kurze Mail senden an: kai (at) seim (bindestrich) partner (punkt) de.

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Erinnerung: 8. April 1981 jährt bald zum 30sten

Und mit 30, so die Schwaben, kommt man ins Schwabenalter und ist damit Erwachsen (oder wars mit 40 ;-)

Wer mit dem Datum noch nicht so viel anfangen kann: unser Posting vom 16. Mai verrät mehr...

Montag, 27. Dezember 2010

Studie: Kostenelemente in FttB/H-Netzen

Wir haben in den vergangenen Monaten gemeinsam mit unseren Kollegen von SBR eine Studie für den VATM erarbeitet, in der wir quer durch Deutschland bei Telekom-Wettbewerbern konkrete Kosten-Benchmarks für verschiedene Kostenpositionen erhoben haben, die beim Aufbau eines FttB/H-Netzes relevant sind.

Die Auswertung der erhobenen Daten und weiterführende Gespräche mit den beteiligten Unternehmen zeigten trotz einheitlich vorgegebener Parameterstruktur eine große Datenheterogenität. Die Ermittlung repräsentativer, durchschnittlicher Preise für GF-Vorleistungsprodukte war daher nicht mit befriedigender Qualität möglich. Darüber hinaus konnte aufgrund der Struktur der Teilnehmer lediglich eine abschließende Betrachtung für GPON/FTTB-Infrastrukturen erfolgen. Trotz dieser limitierenden Faktoren lassen sich einige Schlussfolgerungen für den weiteren (FTTB-)Glasfasernetzausbau in Deutschland ziehen, die wir in der nachstehenden Tabelle zusammen gefasst haben.

Kostentreiber

Signifikanzder Auswirkung

WACC

Sehr groß

Siedlungsstruktur (Gebäudedichte)

Sehr groß

Siedlungsstruktur (Gebäudegröße)

Sehr groß (für Kosten pro Homes Connected bzw. pro Anschluss); Klein (für Kosten pro Netzabschlusspunkt)

Abschreibungsdauer

Groß

Marktdurchdringung

Sehr groß (für Kosten pro Homes Connected bzw. pro Anschluss); Nicht relevant (für Kosten pro Netzabschlusspunkt)


Diese Zusammenfassung wird diejenigen, die sich mit dem Thema befassen, nicht wirklich erstaunen.
Wir sind aber der Ansicht, auch einige Zahlen präsentieren zu können, die wiederum u.E. in der Granularität in Deutschland bisher nicht veröffentlicht wurden, zumindest nach unserer Kenntnis.

Parameter

Mittelwert

Min

Max

Nutzungsdauer
aktive Technik

12,4 Jahre

6,5 Jahre

20,0 Jahre

Nutzungsdauer
passive Technik

28,3 Jahre

10,0 Jahre

50,0 Jahre

Trassenpreis
je Meter (normiert)

98,10 €

65,40 €

168,80 €

Kabelpreis inkl.
Montage (normiert)

7,90 €

2,70 €

19,10 €

Kosten je Gebäude-
anschluss (AP)

379,80 €

237,00 €

682,70 €



Kosten-Benchmarks zu weiteren Elementen eines FttH/B-Netzes haben wir zwar erhoben, sind aber aus methodischen Gründen der Auffassung, dass wir diese nicht publizieren können, insbesondere weil wir die Validität der Daten für nicht ausreichend halten.

Details zu den teilnehmenden Unternehmen können und werden wir nicht veröffentlichen. Jedoch arbeiten wir derzeit daran, einige "Lessons Learned" zu identifizieren. Insbesondere erscheint es uns einiges Optimierungspotential bei der Bauweise der Hausanschlüsse zu geben, sowie beim Design der Zuführungsebene. Hier zeigen die erhobenen Daten, dass einige Netze signifikant kostengünstiger realisiert wurden, als andere. Und dass müssen wir u.E. alle besser verstehen.

Ziel des Open-Access-Modells des VATMs ist es, Benchmarks für verschiedene Elemente der GF-Anschlussnetze zu identifizieren, die eine Preisfindung in der aktuell noch sehr unübersichtlichen und divergenten Marktsituation zu erleichtern und aus Sicht der Branche unnötige Eingriffe des Regulierers unnötig werden zu lassen.

Wir hoffen, dass sich die Diskussion in der nächsten Zukunft zu diesem für alle Marktteilnehmer relevanten Thema vertieft und wir letztlich zu einem branchenübergreifenden gemeinsamen Verständnis gelangen.

Mitverlegung - wie groß ist der "richtige" %-Satz

Wir arbeiten in unseren Projekten auf Grundlage diverser Annahmen an Geschäftsplänen für den Aufbau von Glasfaser-Infrastrukturen. Eine wichtige Annahme für langfristige Ausbaupläne ist dabei der %-Satz, den man für die "normale" Baumaßnahmen seriöserweise annehmen kann. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass jedes Jahr ca. 5% kommunaler Straßen durch Baumaßnahmen "betroffen" sind, sprich: geöffnet werden und somit für die Mitverlegung von Leerrohren für eine spätere Glasfaserverlegung zur Verfügung stehen.

Von diversen Kunden haben mittlerweile die Rückmeldung bekommen, dass diese Annahme zu optimistisch sei.

5% würden bedeuten, dass alle 20 Jahre eine Baumaßnahme stattfindet. Die sei heute nicht mehr der Fall, da heutige Infrastrukturen eher bis zu 40 und darüber (reparaturfrei) genutzt werden.

Der "neue" %-Satz wäre also: 2,5%.
Frage an unsere Leser: können Sie diese These durch eigene Werte stützen, bzw. falsifizieren? Oder flapsig: stimmt das?

Sonntag, 5. Dezember 2010

Wir sind wieder zurück

Liebe Leser, Freunde der Glasfasernetze und anderweitig an unserem Blog Interessierte,

aufgrund einiger Rückmeldungen haben wir uns entschlossen, unseren Blog zu reaktivieren. Wir machen einen erneu8ten Anlauf und versuchen, regelmäßig wieder zu bloggen.

Werte Grüße
KS

Sonntag, 5. September 2010

Auf Wiedersehen

Liebe Leser,
wie Sie ja merken konnten, haben wir es in diesem Jahr nicht mehr geschafft, regelmäßig zu bloggen. Wir sind alle so sehr in Projektarbeit vertieft und eingebunden, dass ein regelmäßiges und vor allem auch interessantes Bloggen unsere Kräfte übersteigt. Auch waren wir immer wieder vor die Frage gestellt, ob das Thema, dsas und "Blogosphären-würdig" erschien, auch entsprechend beschrieben werden kann, oder ob uns nicht Vertraulichkeitsregeln und unsere eigenen Anforderungen an Präzision etc. nicht eher hindern, offen genug zu schreiben.

Wir haben uns eigentlich immer entschieden, nichts zu schreiben, bevor wir nur halbes schreiben oder Vertraulichkeiten verletzen.

Vor dem Hintergrund sagen wir "Danke !" und "Auf Wiedersehen".
Wir hören jetzt auch "offiziell" auf.

In ca. zwei Wochen löschen wir unseren Blog. So wichtig ist (fast) nichts, als das es aufgehoben werden müßte....

Tschüss ...

Sonntag, 16. Mai 2010

Save the Date: 8. April 2011, Berlin - 30 Jahre Glasfaserpolitik in Deutschland

Heute erlauben wir uns (nach längerem Schweigen) den Hinweis auf den 8. April 2011 (!). An diesem Tag jährt sich der Beschluß der Bundesregierung zum Aufbau eines universellen Glasfasernetzes zum 30sten Mal! Dieser Beschluß kam übrigens auf Initiative von Graf Lambsdorff zustande.

Wer sich an der Vorbereitung dieser Veranstaltung aktiv beteiligen möchte, sei auf den Link zur Homepage der Alcatel-Lucent-Stiftung verwiesen (Klick auf die Überschrift führt Sie dorthin). Dr. Dieter Klumpp, der Direktor derselben, hat dankenswerter Weise
zusammen mit ITG, ANGA und FttH-Council diesen Termin wieder ins Bewusstsein gerufen. Der Termin ist ein Anlass, die Strategien 2011ff darzustellen. Bitte senden Sie bei Interesse an einer Beteiligung eine Mail an die auf der Website angegebenen Adresse mit dem Betreff „#613“ an office (at) stiftungaktuell (punkt) de.

Bei der Veranstaltung am 8. April 2011 sollen nach dem Rückblick auf diesen wegweisenden Kabinettsbeschluss der Achtziger vor allem heutige Analysen der verschiedenen Akteure im Mittelpunkt stehen.