Freitag, 1. April 2011

Debatte um Universaldienst in der CDU/CSU

Die Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Fraktion hat am 22.3.11 folgenden Beschluss gefasst:

Einführung eines Breitbanduniversaldienstes: Unter Ziffer 4 ihres Beschlusses fordert die Union die Einführung eines Breitbanduniversaldienstes zum 01.01.2012 von 16/MBit/s und zum 01.01.2016 von 50 MBit/s. Zusätzliche öffentliche Mittel sollen hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden.

Verbindliche Vorabfestlegungen durch die BNetzA: Im Vorfeld von Investitionsentscheidungen sollen Unternehmen künftig die Möglichkeit erhalten, von der Bundesnetzagentur eine verbindliche Auskunft über die künftige Regulierung – auch langfristig - zu erhalten.

Erlass von Regulierungskonzepte durch die BNetzA nur nach vorheriger Genehmigung durch das BMWi: Der Erlass von Regulierungskonzepten durch die Bundesnetzagentur in Form von Verwaltungsvorschriften – so wie derzeit im TKG-Entwurf angelegt, wird gem. Ziffer 3 von der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Wirtschaft abgelehnt. Gewollt sei vielmehr ein europarechtlich zulässiger Weg, „der Kompetenz und Verantwortung wieder in Einklang bringt, ohne formal die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Frage zu stellen.“

Einführung einer regionalisierten Regulierung: In Ziffer 6 wird gefordert, eine zwingende Verpflichtung für die Bundesnetzagentur einzuführen, nach der sie eine regionalisierte Regulierung durch regionale Marktbetrachtungen und Wettbewerbsanalysen zu prüfen hat.

Nachhaltige Risikoteilungsmodelle: Um die Wirtschaftlichkeit des Netzaufbaus sicher zu stellen sollen auch Ausnahmen vom Kartellverbot für Breitbandkooperationen geprüft werden (Ziffer 5).

Digitale Dividende II: Abschließend fordert die Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Ziffer 8, dass die Bundesländer weiteres Frequenzspektrum zur Verfügung stellen, wobei sie eine angemessene Kompensation erhalten sollen. Die Funkanbieter sollen zu nationalem Roaming verpflichtet werden, so dass mobiles Surfen unabhängig vom vor Ort gerade vorherrschenden Anbieter möglich ist.

In der Branche hat dieser Beschluss einige heftige Reaktionen ausgelöst, da diese Forderungen als platte Übernahme von Telekompositionen aufgefasst wird, ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Wettbewerbsunternehmen.

Alle Positionen, die wir bisher vernehmen konnten, nehmen eindeutig GEGEN diesen Beschluss Stellung. Die Argumente zu den Einzelpunkten lauten zusammengefasst:

1. Mitnutzungsanspruch für privatwirtschaftlich realisierte Netzinfrastrukturen, OHNE das der Staat selber seine eigenen Infrastrukturen öffnet: Dies wird als asymmetrisch und damit unfair wahrgenommen.

2. rechtsverbindliche Festlegung des Regulierers VOR dem Netzausbau: Dies sei nach europäischem recht strikt verboten, da die Erfahrung zeige, dass sich Wettbewerbsprobleme i.d.R. erst NACHTRÄGLICH feststellen lassen. Einen Blankscheck könne es nicht geben.

3. Zulassung von Regulierungskonzepten durch das BMWI: diese Forderung wird als rechtwidriger Angriff auf die Unabhängigkeit des Regulierers aufgefasst, verbunden mit einer Aufblähung der Verwaltung, da äußerst kmomplexe rechtliche, wirtschaftliche und ggf. auch technische Fragen von mehreren Behörden (Ministerium + Regulierer) geprüft werden müssten.

4. Einführung eines Universaldienstes mit 16 MBit/s bis zum 1.1.2012 und mit 50 MBit/s bis 2016 OHNE staatliche Leistungen, SONDERN durch Verpflichtung der TK-Unternehmen. Damit werden alle Wettbewerbsunternehmen zur Telekom gezwungen, über die im TKG geregelten Mechanismen den nötigen Netzausbau der DTAG zu finanzieren, was automatisch zu einer massiven Marktverdrängung der kleineren Unternehmen führe.

5. Risikoteilungsmodelle, die auch Ausnahmen vom Kartellverbot rechtfertigen und Eingriffe des regulierers verhindern sollen. Diese Forderung würde in letzter Konsequenz zu neuen (großen wie kleinen) Monopolen führen, die aber im deutschen wie im europäischen Recht nicht erlaubt sind. Und dafür gibt es, so unsere Ansicht, sehr gute Gründe.

6. regionale Differenzierung der Regulierung als Pflicht, statt als Möglichkeit. Bisher gibt es nur in Großbrittanien regional abgegrenzte Märkte (aber auch hier: nicht mehr als vier). Die Pflicht zur regionalisierten Regulierung wird als Versuch angesehen, die Deutsche Telekom in ausgewählten Regionen aus der Regulierung zu entlassen und gleichzeitig kleinen Unternehmen lokale Auflagen zu erteilen. Letztlich führe dies zu einem Stillstand des Wettbewerbs in Deutschland, der nur der Deutschen Telekom nutze.

7. Forderung nach ein em EXKLUSIVEN Nutzungsrecht für die Inhaus-Verkabelung durch EINEN Investor. Diese Forderung wird als EU-rechtswidrig und einseitig zu Gunsten der Telekom aufgefasst. Eine NICHT exklusive Regel würde auf größere Akzeptanz stossen, da heute der Zugang zu den Gebäuden (flapsig formuiert) ein "rechtliches Minenfeld" ist.

8. Forderung nach einer digitalen Dividene 2. Da die DD1 (Fernsehfrequenzen für den LTE-Ausbau) noch gar nicht genutzt wird (der Ausbau hat erst vor kurzem begonnen, wird diese Forderung als unnötig und populistisch wahrgenommen. Die Wirtschaft stehe zu ihrer Zusage, erst einemal die DD1 richtig zu nutzen.

Uns beschleicht das ungute Gefühl, dass die CDU/CSU mittlerweile die alte Vorhersage der Jusos, dass sich ein staatsmonopolistischer Kapitalismus entwickele in die Tat umsetzt. Nachdem erst dem Bankensektor 450 Milliarden € alleine in Deutschland seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden, die Laufzeiten der AKW auf Forderung der "Vier Großen" verlängert wurden, wird jetzt zugunsten des "Staatsbesitzes" Deutsche Telekom interveniert. Treiber dieser Beschlüsse ist, soweit wir das beurteilen können, die CSU, dort u.a. Staatssekretär Müller (BMLEV) - der seit langem und unbeirrbar einen Universaldienst - realisiert durch die DTAG - fordert. Hintergrund ist dabei wohl die Angst, mit dem Breitbandthema im nächsten Wahlkampf in Bayern durch die Freien Wähler (wie im letzten Wahlkampf) konfrontiert zu werden.

Wir fragen uns, wo die Ratio der Freiheit und damit auch der Freiheit in der Wirtschaft geblieben ist. Die SPD und die Grünen weisen mittlerweile mehr Kompetenz in diesen Themen auf, als CDU/CSU. Alte Gewissheiten werden obsolet ...

Wer das Originalpapier der CDU/CSU-FRaktion haben möchte: bitte kurze Mail senden an: kai (at) seim (bindestrich) partner (punkt) de.

Keine Kommentare: