Die Bundesratsinitiative enthält in ihrem Entschließungsantrag folgende Eckpunkte:
- Breitbandinfrastruktur umfasst leitungs- und funkgebundene TK, Leerrohre, freie Glasfasern an Verkehrswegen, Wegeführung der Energieversorgungsnetzen und Strommasten
- Kostenlose Bereitstellung in vektorisierter und geodifferenzierter Form nach Aufforderung durch Bundesnetzagentur
- Sicherstellung des Zugriffs auf die von BNetzA erstelltem Infrastrukturatlas durch die kommunalen Gebietskörperschaften und landes- und Bundesbehörden.
Das Land BW verfolgt unseres Erachtens mit dieser Initiative im Bundesrat einen guten Weg, weitere Reibungsverluste zu verhindern. Die gemeinsamen Ziele des Bundes, der Länder und Kommunen, den flächendeckenden Infrastrukturatlas mit wichtigen, notwendigen Planungsdaten zu füllen, werden mit diesem gesetzlich verpflichtenden Vorhaben maßgeblich besser erreichbar sein. Aus unseren konkreten Projekterfahrungen können wir nur bestätigen: ohne die Offenlegung von Infrastrukturinformationen ist eine fundierte Netzplanung nicht möglich. Und einige der Marktteilnehmer sind immer noch der Auffassung: "Wissen ist Macht".
Wenn sich jetzt die öffentliche Hand (und hier meinen wir in dem Fall insbesondere den Bund, und dort das BMWi) bewegt, um die offenen Haftungsfragen so zu regeln, dass die (u.E.) legitimen (!) Interessen der Netzbetreiber gewahrt bleiben, wäre ein großer Schritt getan!
