Dienstag, 8. September 2009

Gesetzlich verpflichtende Beschleunigung des Breitbandausbaus im Ländlichen Raum initiiert durch Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat am 5. August 2009 eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung der Breitinfrastruktur gestartet.

Das Land Baden-Württemberg bemüht sich seit 3 Jahren, vertreten durch die Landesanstalt für Kommunikation auf Bitten des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum, um die Erstellung eines Glasfaseratlanten Baden-Württemberg. Viele Breitbandinfrastrukturinhaber haben - auf mündliche und schriftliche Bitte – ihre verfügbaren Breitband-Kapazitäten offengelegt. Aktuell ist ein großer Datenbestand vorhanden, jedoch fehlen z.B. die Daten der DTAG, so dass leider keine verwertbare Planungsgrundlage existiert.

Bundesweit (Breitbandstrategie) und auch in anderen Ländern (z.B. Land Schleswig-Holstein) läuft zeitgleich über die Bundesnetzagentur das Vorhaben, Inhaber der Breitband-Infrastrukturen zur Bereitstellung der Daten zu bewegen. Auch hier haben viele Inhaber ihre Daten auf freiwilliger Basis offengelegt, während leider einige sehr große Marktbeteiligte sich bisher enthalten.

Wird der Aufbau der Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen weiterhin verzögert, entstehen unwiederbringliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Schaffung einer Glasfaserstruktur entsprechend der Stufe 2 des Konjunkturpakets 2 (75% der Haushalte erhalten bis zum Jahr 2014 Breitband-Kapazitäten von mehr als 50MBit/s) ist aus zeitlichen, kostenorientierten Gründen, sowie die primäre Zuständigkeit der Privatwirtschaft berücksichtigt, nur mit Kenntnis der vorhandenen Infrastruktur möglich. Gemäß der Vorgaben der EU kann die öffentliche Hand nur subsidiär eingreifen.

Die Bundesratsinitiative enthält in ihrem Entschließungsantrag folgende Eckpunkte:

  1. Breitbandinfrastruktur umfasst leitungs- und funkgebundene TK, Leerrohre, freie Glasfasern an Verkehrswegen, Wegeführung der Energieversorgungsnetzen und Strommasten
  2. Kostenlose Bereitstellung in vektorisierter und geodifferenzierter Form nach Aufforderung durch Bundesnetzagentur
  3. Sicherstellung des Zugriffs auf die von BNetzA erstelltem Infrastrukturatlas durch die kommunalen Gebietskörperschaften und landes- und Bundesbehörden.


Das Land BW verfolgt unseres Erachtens mit dieser Initiative im Bundesrat einen guten Weg, weitere Reibungsverluste zu verhindern. Die gemeinsamen Ziele des Bundes, der Länder und Kommunen, den flächendeckenden Infrastrukturatlas mit wichtigen, notwendigen Planungsdaten zu füllen, werden mit diesem gesetzlich verpflichtenden Vorhaben maßgeblich besser erreichbar sein. Aus unseren konkreten Projekterfahrungen können wir nur bestätigen: ohne die Offenlegung von Infrastrukturinformationen ist eine fundierte Netzplanung nicht möglich. Und einige der Marktteilnehmer sind immer noch der Auffassung: "Wissen ist Macht".

Wenn sich jetzt die öffentliche Hand (und hier meinen wir in dem Fall insbesondere den Bund, und dort das BMWi) bewegt, um die offenen Haftungsfragen so zu regeln, dass die (u.E.) legitimen (!) Interessen der Netzbetreiber gewahrt bleiben, wäre ein großer Schritt getan!

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