Grundlegend muß in jedem Projekt geklärt werden, welche(s) Ziel(e) die öffentliche Hand erreichen will? Von der Zielsetzung her denkend erst kann man zu passenden Organisationsstrukturen kommen. Steuerliche Fragestellungen (im Sinne der Optimierung) führen dann ggf. zu Änderungen im Detail, können aber nie die grundlegende Ausrichtung bestimmen.
In der Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften bestimmt außer der Zielvorstellung der Gemeinde, bzw. der Gebietskörperschaft die jeweils geltende Gemeindeordnung und die Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht die Lösung. Dabei ist es auch hilfreich, mit dem jeweiligen Gemeindetag zusammen zu arbeiten. Die Referenten dort können helfen, die passende Lösung mit zu entwickeln und helfen vor allem, die Akzeptanz sicherzustellen.
In den Projekten, in denen es um die Realisierung von Netzinfrastrukturen geht, empfehlen wir in der Regel eine Trennung von Netzbesitz und Netz-Management, bzw. -Betrieb. Unsere Hauptargumente für diese Trennung sind:
- organisatorische und rechtliche Abbildung des Prinzips des diskriminierungsfreien Netzzugangs
- größere Transparenz bzgl. Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie der Geldflüsse, damit
- größere Transparenz über die Verwendung etwaiger Fördermittel (relevant für die Akzeptanz der für die Mittelvergabe relevanten Stellen)
- damit einfachere Steuerbarkeit der Netzbesitz-Gesellschaft
- Konzentration auf das Wesentliche: die Realisierung alternativer Infrastruktur als öffentliche Einrichtung
Häufig geht es darum, eine GmbH oder auch GmbH & Co. KG zu gründen. Die obigen Gesichtspunkte finden sich später im Gesellschaftervertrag, im Gesellschaftszweck sowie in der Satzung wieder. Hierbei raten wir immer dazu, sich entsprechend juristisch beraten zu lassen! Hier lauern viele, u.a. auch vergaberechtliche Fragestellungen. Wir raten dringend dazu, diese Themen nicht zu vernachlässigen. Gute Rat mag zwar teuer sein - aber er ist u.E. das Geld auch wert.
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