Zusammenfassung:
- Förderung gibt es nur für Gemeinden im ländlich geprägten Raum.
- Nicht gefördert werden Leerrohre an bestehenden Trassen mit freier Kapazität.
- Nicht gefördert werden kommunale Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht
- Nicht gefördert wird die Erschließung einzelner Grundstücke
Es werden drei verschiedene Vorhabenkategorien gefördert nach folgenden generellen Regeln:
- Versorgung unterhalb 1MBit/sec (Basis Marktanalyse).
- Mind. Bedarf: 50 Haushalte oder 5 gewerbliche Anschlüsse
- Modellprojekte - die eine ganz besondere Herangehensweise haben und spezifische Probleme lösen - nach Abstimmung und Freigabe mit und durch das Ministerium.
Fördervolumen: 50% - max. 750.000,- € sowie angemessener Beitrag der Gemeinde. - Inner- und außerörtliche Leerrohre - hier Material und Verlegekosten für drei- oder mehrfach DN 50 (~ 50 mm Querschnitt je Leerrohr, hier mind. dreimal), Gemeindekonzeption zur BB-Infrastruktur, abgestimmt mit den Nachbargemeinden + Landkreis - Ziel: mittelfristige Durchgängigkeit des Leerrohr-Netzes.
Fördervolumen: Neuverlegung: Festbetrag 20 €/Meter bei versiegelter Fläche, bzw. 10 €/Meter bei unversiegelter Fläche. Im Zuge anderer Baumaßnahmen ("offene Gräben"): 1,50€/Meter. - Zuwendungen f. Gemeinden, die diese an Betreiber weiterreichen, um Lücken i.d. Wirtschaftlichkeit zu schließen
Fördervolumen: 40% der Nettozuwendung der Gemeinde an den Netzbetreiber, maximiert auf 30.000 €.
Es sind verschiedene weitere Regeln definiert worden, u.a.
- Dokumentationspflicht,
- Bevorzugung von Ringen statt Stichleitungen,
- Verpflichtung zu offenen Infrastrukturen, wann immer möglich,
- Veröffentlichung des Vorhabens im Amtsblatt, oder auf der örtlichen Homepage oder ähnlichen Plattformen (z.B. Clearingstelle Baden-Württemberg, siehe Linkliste),
- Technologie-Neutralität,
- Zuschlag für den günstigsten Betreiber hei gleicher technischer Spezifikation (u.a. gemessen am Endverbraucherpreis).
Anträge werden in zwei Tranchen angenommen: bis zum 15. Juni sowie bis zum 1.10.
Ausserdem weisen wir auf eine Schulungsmaßnahme der Akademie für den ländlichen Raum hin, die zu diesen Förderrichtlinien 4 Veranstaltungen in den Regierungspräsidien durchführt (22.4. - 30.4.).
Fazit: Baden-Württemberg ist vorne und zeigt, wie's gehen könnte. Der Standort-Wettbewerb scheint auch in Deutschland angenommen zu werden.
Quelle: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/Breitbandinfrastruktur%20Laendl%20Raum.pdf
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