Dienstag, 15. April 2008

Förderregeln in Baden-Württemberg für BB im ländlichen Raum

In Baden-Württemberg sind die Förderregeln veröffentlicht worden, die dort für die Förderung von Breitband-Projekten im ländlichen Raum gelten.
Zusammenfassung:
  1. Förderung gibt es nur für Gemeinden im ländlich geprägten Raum.
  2. Nicht gefördert werden Leerrohre an bestehenden Trassen mit freier Kapazität.
  3. Nicht gefördert werden kommunale Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht
  4. Nicht gefördert wird die Erschließung einzelner Grundstücke

Es werden drei verschiedene Vorhabenkategorien gefördert nach folgenden generellen Regeln:

  • Versorgung unterhalb 1MBit/sec (Basis Marktanalyse).
  • Mind. Bedarf: 50 Haushalte oder 5 gewerbliche Anschlüsse
  1. Modellprojekte - die eine ganz besondere Herangehensweise haben und spezifische Probleme lösen - nach Abstimmung und Freigabe mit und durch das Ministerium.
    Fördervolumen: 50% - max. 750.000,- € sowie angemessener Beitrag der Gemeinde.
  2. Inner- und außerörtliche Leerrohre - hier Material und Verlegekosten für drei- oder mehrfach DN 50 (~ 50 mm Querschnitt je Leerrohr, hier mind. dreimal), Gemeindekonzeption zur BB-Infrastruktur, abgestimmt mit den Nachbargemeinden + Landkreis - Ziel: mittelfristige Durchgängigkeit des Leerrohr-Netzes.
    Fördervolumen: Neuverlegung: Festbetrag 20 €/Meter bei versiegelter Fläche, bzw. 10 €/Meter bei unversiegelter Fläche. Im Zuge anderer Baumaßnahmen ("offene Gräben"): 1,50€/Meter.
  3. Zuwendungen f. Gemeinden, die diese an Betreiber weiterreichen, um Lücken i.d. Wirtschaftlichkeit zu schließen
    Fördervolumen: 40% der Nettozuwendung der Gemeinde an den Netzbetreiber, maximiert auf 30.000 €.

Es sind verschiedene weitere Regeln definiert worden, u.a.

  • Dokumentationspflicht,
  • Bevorzugung von Ringen statt Stichleitungen,
  • Verpflichtung zu offenen Infrastrukturen, wann immer möglich,
  • Veröffentlichung des Vorhabens im Amtsblatt, oder auf der örtlichen Homepage oder ähnlichen Plattformen (z.B. Clearingstelle Baden-Württemberg, siehe Linkliste),
  • Technologie-Neutralität,
  • Zuschlag für den günstigsten Betreiber hei gleicher technischer Spezifikation (u.a. gemessen am Endverbraucherpreis).

Anträge werden in zwei Tranchen angenommen: bis zum 15. Juni sowie bis zum 1.10.

Ausserdem weisen wir auf eine Schulungsmaßnahme der Akademie für den ländlichen Raum hin, die zu diesen Förderrichtlinien 4 Veranstaltungen in den Regierungspräsidien durchführt (22.4. - 30.4.).

Fazit: Baden-Württemberg ist vorne und zeigt, wie's gehen könnte. Der Standort-Wettbewerb scheint auch in Deutschland angenommen zu werden.

Quelle: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/Breitbandinfrastruktur%20Laendl%20Raum.pdf

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